Wohnen

Mieterberatung Themenseite

Mieterberatung

Wir bieten Bürger*innen mit einem geringen Einkommen eine persönliche Beratung. Hier bekommst Du Unterstützung zu Mietangelegenheiten. Weitere Informationen

  • Was ist ein WBS (Wohnberechtigungsschein)?

    Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) kannst Du in eine Wohnung (“Sozialwohnung”) ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird.

    Du möchtest herausfinden, ob Du berechtigt bist, einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu erhalten? Du möchtest einen Wohnberechtigungsschein beantragen?
  • Was ist ein Mietzuschuss (Wohngeld)?

    Mietzuschuss ist ein vom Bund und dem Land Berlin jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können diesen Zuschuss zu ihren Wohnkosten vom Staat erhalten.

    Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter von eigengenutztem Wohnraum.
  • Was ist ein Lastenzuschuss?

    Mietzuschuss ist ein vom Bund und dem Land Berlin jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können diesen Zuschuss zu ihren Wohnkosten vom Staat erhalten.

    Wohngeld gibt es als Lastenzuschuss für Eigentümer/innen eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
    • Weitere Infos und wie Du Lastenzuschuss beantragen kannst gibt es hier
  • Was ist der Unterschied zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss?

    Nicht nur Mieter*innen können Wohngeld beantragen.Es gibt auch Wohngeldhilfe für Eigentümer einer Wohnimmobilie.

    Wohngeld als Mietzuschuss erhalten zum Beispiel Personen die eine Wohnung zur Miete oder zur Untermiete haben. Die Voraussetzung ist, dass der Wohnraum von Ihnen selbst genutzt wird.

    Lastenzuschuss können Eigentümer einer Wohnimmobilie beantragen, wenn sie eine Immobilie selbst nutzen ode bewohnen und diese nicht fremdvermietet wird.

  • Was ist der Mietendeckel?

    Am 23. Februar 2020 war das vom Berliner Senat und dem Abgeordnetenhaus beschlossene „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung“ – kurz Mietendeckel genannt – in Kraft getreten. Mit dem Beschluss vom 25. März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für nichtig erklärt.

    Mehr Informationen zum Thema Mietendeckel
  • Was ist der Mietspiegel?

    Mieter*innen und Vermieter*innen erhalten mit dem Mietspiegel einen aktuellen Orientierungsrahmen über die Höhe der ortsüblichen Mietpreise für vergleichbaren nicht preisgebundenen Wohnraum in Berlin. Auf dieser Grundlage können Mieterhöhungsforderungen überprüft werden.

    Du möchtest zum Abfrage-Service, weitere Erläuterungen oder einen Kontakt?
    • Weitere Informationen findest Du hier
  • Was ist ein Millieuschutzgebiet?

    Der Milieuschutz stellt ein städtebauliches Instrument dar. Der vorhandene Wohnungsbestand soll gesichert und die gewachsenen Strukturen der angestammten Bevölkerung geschützt werden. Es ist kein Instrument des individuellen Mieterschutzes. Der Milieuschutz gilt nur für zu Wohnzwecken bestimmte bauliche Anlagen. Gewerbeeinheiten unterliegen nicht dem Milieuschutz.

    Im Bezirk Mitte von Berlin sind aktuell vierzehn soziale Erhaltungsgebiete festgesetzt.
    • Hier kannst du Dir einen Überblick verschaffen
  • Was ist der Berechtigungsnachweis (Berlin Pass)?

    Ab 01.01.2023 wird der berlinpass ersetzt durch den Berechtigungsnachweis. Nach einer Zuständigkeitsverlagerung werden diese Berechtigungsnachweise ab dem gleichen Zeitpunkt nicht mehr von den Bürgerämtern, sondern je nach Art des Leistungsbezugs von den jeweiligen Leistungsstellen (z. B. Ämter für Soziales, Jobcenter, Wohnungsämter) ausgestellt. Damit können ab 2023 die Vergünstigungen im Bereich Sport, Bildung, Kultur und Freizeit genutzt sowie das Berlin-Ticket-S (Sozialticket) erworben werden.

    Den Berechtigungsnachweis erhalten Sie automatisch von Ihrer Leistungsstelle jeweils für den Zeitraum Ihrer Leistungsbewilligung zusammen mit Ihrem Bewilligungsbescheid.

    Ist Ihr bisheriger berlinpass noch gültig, können Sie mit diesem wie gewohnt das Berlin-Ticket S erwerben oder die Vergünstigungen im Bereich Sport, Bildung, Kultur und Freizeit nutzen.

Wohnort melden Themenseite Wohnen

Wohnort melden

Du bist umbezogen und musst nun deinen Wohnort melden? Hier kannst du einen Termin buchen. Weitere Informationen

Wohn- und Lastzuschuss melden

Mietzuschuss beantragen

Wenn Du ein geringes Einkommen hast, kannst du den Zuschuss zu deinen Wohnkosten vom Staat erhalten.Hier gibt es mehr Informationen. Weitere Informationen

Zweckentfremdung von Wohnraum Themenseite Wohnen

Zweckentfremdung

Das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum trat in Berlin am 01. Mai 2014 in Kraft. Damit wird Wohnraum vor Zweckentfremdung durch Leerstand, Abriss und der Umwandlung in Gewerberaum oder Ferienwohnung geschützt.

Ich möchte eine Ferienwohnung vermieten

Eine Genehmigung kann zur zeitweisen Ferienwohnungsvermietung der selber genutzten Haupt- oder Nebenwohnung erteilt werden. Eine Genehmigung wird für maximal zwei Jahre erteilt, allerdings bei einer Nebenwohnung in der Regel nur für maximal 90 Tagesvermietungen pro Jahr. Mit der Genehmigung wird eine Registriernummer erteilt, welche bei der Anwerbung des Gästezimmers angegeben werden muss.

Ich möchte meine Wohnung untervermieten

Die Vermietung der Hauptwohnung zu anderen als Wohnzwecken bedarf – wie schon nach bisheriger Rechtslage – einer Genehmigung. Eine Vermietung als Ferienwohnung oder für gewerbliche Zwecke ist daher ohne Genehmigung nicht zulässig.
  • Hier kannst du eine Genehmigung beantragen

Ich möchte eine Zweckentfremdung melden

Ist Dir eine mutmaßlich illegale Ferienwohnung aufgefallen oder beobachtest Du schon länger einen Wohnungsleerstand? In solchen Fällen wäre wir über eine Mitteilung (falls gewünscht auch anonym) über unser Meldeportal sehr dankbar. Hast du noch weitere Fragen?
  • im FAQ findest Du eventuell die Antworten!
  • Hier findest du weiterführende Informationen
Soziale Wohnhilfe Themenseite Wohnen

Soziale Wohnhilfe

Damit die Sozialmietwohnungen bei dem angespannten Wohnungsmarkt in vollem Umfang ihre Funktion für die Wohnungsversorgung wahrnehmen können, wurden zum Jahresbeginn 2016 mit dem Wohnraumversorgungsgesetz Berlin verschiedene Maßnahmen eingeführt. Das Bezirksamt Mitte berät & unterstützt Dich bei bestehender Wohnungslosigkeit und ordnungsbehördlicher Unterbringung. Wir helfen auch bei der Prüfungs eines Bedarfs auf Unterstützung.

Du brauchst unsere Unterstützung?
Barrierefreies Wohnen

Behindertengerechtes Wohnen

Viele Menschen mit Behinderung haben den Wunsch, wie ihre nicht behinderten Mitmenschen in einer eigenen Wohnung zu leben.
Weil Behinderung jedoch oft gleichbedeutend mit Einschränkungen des Bewegungs- und Handlungsspielraums ist, müssen technische und personelle Hilfen zur Bewältigung des Alltags zur Verfügung gestellt werden.

An wen kann ich mich im Bezirksamt wenden?

Menschen mit Behinderungen werden in der Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen, Krebs und chronischen Erkrankungen informiert und beraten.
  • Hier kommst du zu der Beratungsstelle und deren Kontaktdaten

Ich suche eine Wohnung – Was jetzt?

Für Anfragen zu Heimen, Wohngemeinschaften, betreutem Einzelwohnen und Herbergen steht Lotse Berlin als zentrale Berliner Beratungs- und Vermittlungsstelle betreuter Wohnformen für Menschen mit körperlichen, geistigen und Mehrfachbehinderungen zur Verfügung.
  • Hier geht es zur Website von Lotse Berlin
Du hast noch weitere Fragen?